Das Arbeitsgericht bzw. das zuständige Ministerium kann an Orten, die eigentlich nicht Sitz eines Arbeitsgerichts sind, einen Arbeitsgerichtstag einrichten. es handelt sich bei Arbeitsgerichtstagen um Aussenstellen der Arbeitsgerichte. Sinn und Zweck ist die bessere Erreichbarkeit eines Arbeitsgerichts für die bevölkerung. Arbeitsgerichtstage sind daher vor allem in entlegeneren Gebieten zu finden oder dort, wo das nächste Arbeitsgericht in größerer Entfernung liegt.
So gibt es in NRW fünf Gerichtstage im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Neuss, Moers, Kleve, Leverkusen und Velbert), vier Gerichtstage im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln (Düren, Heinsberg, Euskirchen und Gummersbach) und zwei Gerichtstage im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm (des Arbeitsgerichts Hamm in Lippstadt sowie des Arbeitsgerichts Arnsberg in Olsberg). |